Zusammensetzung
Der Fonds wird von einem Vorstand mit zwölf Mitgliedern verwaltet, die entsprechend den Bestimmungen der Gesetzesnovelle vom 25. Februar 1979 zur Wohnförderung ernannt werden
und in dem zugleich der Staat, die Gewerkschaften und die Arbeitgeberverbände vertreten sind.
Vorstandsvorsitzender ist ein Vertreter des Regierungsmitglieds, der für den sozialen Wohnungsbau zuständig ist. Er vertritt den Fonds bei öffentlichen und privaten Rechtsgeschäften.
Zum 1. Mai 2003 beschäftigte der Fonds 28 Mitarbeiter in drei Abteilungen. Zusätzlich arbeiten vor Ort etwa fünfzehn externe Mitarbeiter (Hausmeister und Kontaktpersonen).
Es gibt die folgenden drei Abteilungen:
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Projektentwicklung: baulich und technisch verantwortlich für den Entwurf von Bauvorhaben und die Baustellen
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Empfangs- und Kundenservice: ist neben dem Empfang für Vermietung undVerkauf und den Sozialdienst zuständig.
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Allgemeine Verwaltung: bestehend aus Buchhaltung und der Verwaltung der Wohnkomplexe, die wiederum in eine verwaltungstechnische und eine Finanzabteilung unterteilt ist.
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